Umfrage Gruppenarbeit und Gruppeneinteilung:
https://de.surveymonkey.com/r/NF6VSFM
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Gestalten, Werken, Musik...
Umfrage zum Praktikum |
Sobald die Praktikantinnen dir dies mitteilen, fülle bitte folgende Umfrage aus: Auswertung Praktikum: https://de.surveymonkey.com/r/2CLQWRG
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Musik: MundharmonikaBeatboxen mit der Mundharmonika? Interessante Idee, wenn du mit deiner Mundharmonika etwas neues ausprobieren willst...
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Hier findest du einige interessante Filme, welche dir zeigen, wie man mit einer Mundharmonika aussergewöhnlich spielen kann.
Hinweis: Dies sind Filme, welche direkt von Youtube abgespielt werden. Es kann sein, dass Werbung gezeigt wird, oder dass ein Film vom Besitzer wieder entfernt wurde. Die Filme sind nicht Eigentum dieser Webseite.
Hinweis: Dies sind Filme, welche direkt von Youtube abgespielt werden. Es kann sein, dass Werbung gezeigt wird, oder dass ein Film vom Besitzer wieder entfernt wurde. Die Filme sind nicht Eigentum dieser Webseite.
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Frage zum Fach NMM: Dürfen obenstehende Links auf Youtube Filme auf einer eigenen Homepage so veröffentlicht werden, wie das hier der Fall ist?
Die Frage ist nicht leicht zu beantworten. Wer auf Youtube ein Werk hochlädt, akzeptiert ausdrücklich, dass dies verlinkt werden darf. Dies kann auch ausgeschaltet werden. So weit so gut. Schwieriger wird es, wenn jemand ein Werk hochlädt, das urheberrechtlich geschützt ist (Bsp. ein Musikvideo). Das wäre ohne Einwilligung nicht erlaubt. Was passiert, wenn man nun dieses Video auf einer Seite verlinkt?
Gemäss Urteil vom Europäischen Gerichtshof (Okt. 2014) stellt eine Verlinkung oder Verframung grundsätzliche keine Urheberrechtsverletzung dar.
Auf der anderen Seite ist die SUISA der Meinung, dass Fremde Inhalte (insbesondere geschützte Werke) auf der eigenen Homepage grundsätzlich entschädigungspflichtig sind. Weil bei privaten, nichtkommerziellen Websites jedoch Aufwand und Ertrag in keinem sinnvollen Verhältnis stehen, werden bei diesen aktuell keine Lizenzen eingefordert. Eine Arbeitsgruppe sucht nach Lösungen für eine einfache, pauschale Entschädigungslösung.
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Gemäss Urteil vom Europäischen Gerichtshof (Okt. 2014) stellt eine Verlinkung oder Verframung grundsätzliche keine Urheberrechtsverletzung dar.
Auf der anderen Seite ist die SUISA der Meinung, dass Fremde Inhalte (insbesondere geschützte Werke) auf der eigenen Homepage grundsätzlich entschädigungspflichtig sind. Weil bei privaten, nichtkommerziellen Websites jedoch Aufwand und Ertrag in keinem sinnvollen Verhältnis stehen, werden bei diesen aktuell keine Lizenzen eingefordert. Eine Arbeitsgruppe sucht nach Lösungen für eine einfache, pauschale Entschädigungslösung.
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