Dabei haben wir gemerkt, dass es zwar Regeln gibt, aber diese nicht immer eindeutig sind...
Regeln in der Schweiz?
Abgebildete Personen entscheiden, ob und in welcher Form Bilder aufgenommen und veröffentlicht werden dürfen. Bilder dürfen in der Regel nur veröffentlicht werden, wenn die abgebildeten Personen ihr Einverständnis gegeben haben.
Bei der Publikation von Bildern Minderjähriger muss auch die Zustimmung der erziehungsberechtigten Personen eingeholt werden.
Wann braucht es normalerweise keine Einwilligung?
- Bei überwiegendem öffentlichen oder privatem Interesse. Beispiel: Sportanlass, Konzert... Es ist jedoch Vorsicht geboten bei Bildern einzelner Personen (journalistische Sorgfaltspflicht, nur bei grösserer Bedeutung...).
- Gruppenfotos: Sobald jemand erkennbar ist, dann kann es Probleme geben. Meistens ab 6 Personen weniger problematisch, sofern nicht eine Person klar heraussticht.
- Problemlos: Fotos von Personen, die nicht identifizierbar sind.
- Aufnahmen im öffentlichen Raum: Sind Personen nur "Beiwerk" (Passanten vor dem abgelichteten Bundeshaus), dann braucht es keine Einwilligung. Eine so fotografierte Person hat jedoch das Recht, dass ein Bild gelöscht wird, wenn sie dies verlangt.
Weitere Infos: "Veröffentlichung von Fotos" - Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB)
Unterrichtsbeispiel Eiffelturm:
Wir haben uns hauptsächlich mit Personenfotos und dem "Recht am eigenen Bild" beschäftigt.
Schon gewusst? Ein Foto der Mona Lisa darf man vermutlich auf Facebook und co. einstellen. Der Eiffelturm bei Nacht hingegen ist urheberrechtlich geschützt (die Beleuchtung wurde 1985 urheberrechtlich geschützt!). Je nach Land gelten auch wieder andere Regeln. Wer beim Fotografieren von Kunstwerken auf der sicheren Seite sein will: "Fotografieren o.k., Veröffentlichen nein" hilft in den meisten Fällen, Probleme zu vermeiden.
Unterrichtsbeispiel Kameraüberwachung:
Dies diente als Beispiel für den Unterricht. Es gibt zwar klare Regeln betreffend Kameraeinsatz, aber sie werden nicht immer eingehalten.