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Klasse 4e 2022-23
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Blog

Gemäss Wikipedia ist das oder der Blog ein auf einer Website geführtes Tagebuch oder Journal, in dem mindestens eine Person (Blogger genannt) Aufzeichnungen führt oder Gedanken niederschreibt. 

Im Rahmen des tablets4kids Projektes werden wir in der Klasse viele Erfahrungen sammeln. Da ist es sicher von Wert, diese Erfahrungen zu teilen.

Wikipedia: Was ist ein Blog?

Den Umgang mit dem iPad ohne iPad üben...

6/9/2015

 
Wir haben im Unterricht bereits an vielen Beispielen gelernt, wann und wie das Fotografieren (mit dem iPad, Handy oder Fotoapparat...) erlaubt ist, wann um Erlaubnis gefragt werden muss und wann Fotografieren verboten ist. 
Dabei haben wir gemerkt, dass es zwar Regeln gibt, aber diese nicht immer eindeutig sind...

Regeln in der Schweiz?

Grundregel "Recht am eigenen Bild":
Abgebildete Personen entscheiden, ob und in welcher Form Bilder aufgenommen und veröffentlicht werden dürfen.  Bilder dürfen in der Regel nur veröffentlicht werden, wenn die abgebildeten Personen ihr Einverständnis gegeben haben.
Bei der Publikation von Bildern Minderjähriger muss auch die Zustimmung der erziehungsberechtigten Personen eingeholt werden.

Wann braucht es normalerweise keine Einwilligung?

  • Bei überwiegendem öffentlichen oder privatem Interesse. Beispiel: Sportanlass, Konzert... Es ist jedoch Vorsicht geboten bei Bildern einzelner Personen (journalistische Sorgfaltspflicht, nur bei grösserer Bedeutung...).
  • Gruppenfotos: Sobald jemand erkennbar ist, dann kann es Probleme geben. Meistens ab 6 Personen weniger problematisch, sofern nicht eine Person klar heraussticht.
  • Problemlos: Fotos von Personen, die nicht identifizierbar sind.
  • Aufnahmen im öffentlichen Raum: Sind Personen nur "Beiwerk" (Passanten vor dem abgelichteten Bundeshaus), dann braucht es keine Einwilligung. Eine so fotografierte Person hat jedoch das Recht, dass ein Bild gelöscht wird, wenn sie dies verlangt.

Weitere Infos: "Veröffentlichung von Fotos" - Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB)

Unterrichtsbeispiel Eiffelturm:

Darf man den Eiffelturm fotografieren? Darf man auch ein Foto machen, wenn unbekannte Personen ungefragt auf dem Foto im Hintergrund erscheinen? Was, wenn eine unbekannte Person ganz gross auf dem Foto drauf ist und nebenbei sieht man noch ein wenig den Eiffelturm?
Wir haben uns hauptsächlich mit  Personenfotos und dem "Recht am eigenen Bild" beschäftigt.

Schon gewusst? Ein Foto der Mona Lisa darf man vermutlich auf Facebook und co. einstellen. Der Eiffelturm bei Nacht hingegen ist urheberrechtlich geschützt (die Beleuchtung wurde 1985 urheberrechtlich geschützt!). Je nach Land gelten auch wieder andere Regeln. Wer beim Fotografieren von Kunstwerken auf der sicheren Seite sein will: "Fotografieren o.k., Veröffentlichen nein" hilft in den meisten Fällen, Probleme zu vermeiden.

Unterrichtsbeispiel Kameraüberwachung:

BildArtikel von www.saldo.ch als Grundlage zur Diskussion im Unterricht.
"Saldo" hat in der aktuellen Ausgabe in Bern und Zürich Kameras gesucht und geschaut, ob auf diese auch mit einem Schild hingewiesen wird.

Dies diente als Beispiel für den Unterricht. Es gibt zwar klare Regeln betreffend Kameraeinsatz, aber sie werden nicht immer eingehalten.

    Author

    Michael Falcinelli

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