Anmerkung: Hier wird es jedoch bereits kompliziert betreffend Urheberrechtsgesetz. Ist es erlaubt, dass Schülerinnen und Schüler zuhause sich das Lied anhören, wenn es passwortgeschützt zur Verfügung gestellt wird?
Zitat Institut für Geistiges Eigentum: "...Die Lehrperson darf ein Werk auch im Intranet bereitstellen, vorausgesetzt, dass nur die betreffende Klasse Zugriff hat..." wobei jedoch zu beachten ist: "...CDs dürfen Lehrpersonen ohne Erlaubnis des Rechteinhabers hingegen nicht vollständig oder nahezu vollständig vervielfältigen...".